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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06 ER   

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https://dejure.org/2006,108870
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06 ER (https://dejure.org/2006,108870)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.10.2006 - L 8 SO 103/06 ER (https://dejure.org/2006,108870)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - L 8 SO 103/06 ER (https://dejure.org/2006,108870)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsinhalt - vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her - nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse - bestimmte oder unbestimmte - zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109).
  • BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00

    Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Nachzahlung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06
    Daneben ist von der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (E 99, 149; E 108, 296; FEVS 52, 439) anerkannt, dass der Sozialhilfeträger befugt ist, Entscheidungen über Hilfeleistungen für einen längeren, auch in die Zukunft weisenden Zeitraum zu treffen (vgl Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, Sozialhilfekommentar 2005, Einleitung Rdnr 135).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) stellte Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt keine rentengleiche Dauerleistung dar, sondern wurde nur zeitabschnittsweise (in der Regel monatsweise) gewährt (BVerwGE 25, 307, 308f; 89, 81, 85).
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsinhalt - vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her - nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse - bestimmte oder unbestimmte - zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) stellte Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt keine rentengleiche Dauerleistung dar, sondern wurde nur zeitabschnittsweise (in der Regel monatsweise) gewährt (BVerwGE 25, 307, 308f; 89, 81, 85).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05

    Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06
    Für die Feststellung, ob es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist maßgeblich, wie ihn ein Leistungsberechtigter bei objektiver Würdigung verstehen kann (Senatsbeschluss vom 24.01.2006, AZ: L 8 SO 83/05 ER; vgl dazu Rothkegel/Grieger in: Sozialhilferecht, 1. Aufl 2005, Teil IV Kapitel 6 S. 686f, Rdnr 52ff).
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsinhalt - vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her - nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse - bestimmte oder unbestimmte - zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 8 SO 103/06
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn sein Regelungsinhalt - vom Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes her - nach seinen rechtlichen Wirkungen in die Zukunft fortwirken soll, sich also über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse - bestimmte oder unbestimmte - zeitliche Dauer in der Zukunft erstreckt (BSGE 56, 165; 58, 27; 61, 286; 78, 109).
  • SG Hannover, 14.03.2009 - S 51 SO 70/08
    Für die Feststellung ob es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist maß-geblich, wie ihn ein Leistungsberechtigter bei objektiver Würdigung verstehen kann (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 18.10.2006, Az: L 8 SO 103/06 ER).

    Aus dieser Formulierung kann ein Leistungsberechtigter bei ver-ständiger Würdigung lediglich den Schluss ziehen, dass jederzeit bei irgendeiner Ände-rung in den persönlichen, sachlichen oder rechtlichen Vorrausetzungen für die Hilfe eine Änderung in der Leistungsbewilligung durch den Leistungsträger vorgenommen werden darf (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 18.10.2006, Az: L 8 SO 103/06 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2007 - L 8 SO 61/07
    Die Formulierung "ab" stellt aus der Sicht des Empfängers die Leistung für die Folgemonate nicht lediglich in Aussicht, sondern lässt deren weitere Zahlung ohne erneute Prüfung und Bewilligung erwarten (dazu Senatsbeschlüsse vom 24.1.2006, - L 8 SO 83/05 ER - FEVS 58, 28 und vom 18.10.2006, - L 8 SO 103/06 ER -).
  • SG OLdenburg, 06.06.2007 - S 2 SO 260/06
    Für die Feststellung, ob es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist maßgeblich, wie ihn ein Leistungsberechtigter bei objektiver Würdigung verstehen kann (vgl. Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.01.2006 - L 8 SO 83/05 ER; Beschluss vom 18.10.2006 - L 8 SO 103/06 ER; Beschluss vom 12.04.2007 - L 8 SO 61/07 ER m. w. N.).
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